Servus Touran Gemeinde ,
Habe da mal ne Frage .
Passen die Felgen 8.0x19 ET 35 auf den Touran Bj.2010 R-Line ?
Möchte am liebsten nix machen nur dran schrauben . Oder brauche ich da Spurplatten oder muss ich sogar die Kotflügel ziehn ?
Reifengröße 235/35/R19
Bitte um euren Rat ?
Gruß Brauni
Passt die Felge
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Erst musst du uns verraten, ob du noch das originale Fahrwerk drin hast oder dein Touran schon tiefer ist?
Denn mit ET35 bei 19 Zoll und dem originalen Fahrwerk wirds eng - vor allem vorn. Da geh ich davon aus, dass du spätestens beim TÜV scheiterst.
Ich fahr 8,5x19 ET 45 mit 50/40er Federn - da lief die Eintragung problemlos. Und selbst damit hatten - wenn du dich im Forum etwas umschaust - schon einige Probleme mit der Eintragung.
Was steht denn im Gutachten der Felgen? Wenn dort der Touran aufgeführt ist, müssen ja irgendwelche Vorgaben/Voraussetzungen gelistet sein? -
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Servus,
mein Fahrwerk ist das orginale des R-Line . das ist doch schon etwas tiefer wie orginal ? Glaub ich ?????
Sorry für die frage . Wo wird es eng ? Ich bin nicht so in dem Thema Rad/Reifen und was Die ET bewirkt.
Das sind die Auflagen :
10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K;723; 73C; 74A; 74P
10B)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+SProfil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B)
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen FahrzeugTyp/Variante/ Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G)
Die Brems, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von SonderFahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für
die SonderFahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H)
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A)
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A)
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
71K)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb desTiefbetts angebracht werden.
723)
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen VentillochNenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
73C)
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A)
Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74P)
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Laut diesen Vorgaben sollte es eigentlich ja gehn . ?
Oder ?
Gruss Brauni -
Brauni79 schrieb:
Servus,
mein Fahrwerk ist das orginale des R-Line . das ist doch schon etwas tiefer wie orginal ? Glaub ich ?????
Sorry für die frage . Wo wird es eng ? Ich bin nicht so in dem Thema Rad/Reifen und was Die ET bewirkt.
Naja, bei ET35 steht das Rad in der Regel zu weit raus - also wirds eng am Radkasten. Vorne enger als hinten.
Mit nem Fahrwerk wandern die Räder automatisch weiter nach innen - somit bleibt mehr Platz.
Bei mir wars so, dass mir daher (trotz Fahrwerk) ET45 empfohlen wurde - mit ET35 meinte der Prüfer wärs vorn nicht gegangen... Aber ich hab wie gesagt auch 8,5x19. Ob das halbe Zoll da aber soviel ausmacht???
Ich würde bei ET35 vorher alles abklären - nicht das du am Ende doch ziehen musst (was du ja nicht willst). -
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Als erstes gibt es hier in dem Forum so einen tollen "Bearbeiten"-Button, mit dem man seine Beiträge ergänzen kann, falls einem kurz nach dem Abschicken noch etwas einfällt.
Zweitens sind klar geschriebene Sätze ohne T9-Verunstaltungen hier ebenfalls sehr gern gesehen und machen das Lesen des Beitrags deutlich angenehmer. Mal ganz davon abgesehen, dass bei deutlich geschriebenen Threads eher geholfen wird
Drittens steht beispielsweise hier alles Wissenswerte rund um Reifen, Felgen sowie die relevanten Daten samt Erklärung.
Viertens gibt es hier im Forum eine gute Übersicht, wer hier welche Reifen-/Felgenkombination fährt. Da kannst du dir erst einmal ein Bild machen, was es so für Möglichkeiten gibt. Denn hier wird dir wahrscheinlich niemand alle möglichen Kombinationen aufzählen.
Damit kannst du dich erst einmal mit dem Thema "Felgen" auseinandersetzen. Wenn du dann Fragen hast, werden die dir hier denke ich mal sehr gerne beantwortet
Das jetzt bitte nicht allzu persönlich nehmen, aber es hilft ungemein, sich erst einmal selbst ein bisschen schlau zu machen, bevor man bei jeder Felgenkombination fragen muss, ob die passenGruß
Christian
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Danke Christian für deine äußerst sinnvollen komentare !
Hat mir echt weitergeholfen die Liste anzuschauen die ich mit der such Funktion schon lange gefunden habe .
Komischer Weise die Felgen die ich verbauen möchte sind da nicht aufgelistet . Also muss ich fragen ?!
Und hoffen jemand kann mir ne Auskunft geben .
8x19 ET 42 sollte dann eigentlich passen ?
Bei einem R-Line der ja 1,5 cm tiefer ist als orginal !
Oder was meint ihr ?
Danke schon mal für brauchbare Antworten!
Brauni -
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Ist ja okay. Bin vielleicht ein bisschen über die Stränge geschlagen - gebe ich zu und entschuldige mich dafür. Manchmal nervt es halt nur, wenn oft dieselben Fragen gestellt werden, ohne sich selbst mal Hintergrundwissen angeeignet zu haben.
Aber auf deine Frage hin habe ich ein Gutachten zu einer 8x19 ET42 für den Touran mit Serienfahrwerk gefunden (hoffe das zumindest so richtig gelesen zu haben).
Gruß
Christian
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Servus Christian,
Das ist sogar das Gutachten einer der felgen in der engeren Wahl .
Danke dafür. Und Entschuldigung angenommen.
Ich bin schon fast 20 jahre in Foren unterwegs das ich weiss , das man immer zuerst selber schaut und dann erst frägt.
Die Entscheidung liegt zwischen
MAM A1 oder MAM 10
8x19ET45
Farbe schwarz auf einem weissen Touran R-Line
Gruß Brauni -
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